Vorlage gemäß Art. 28 DSGVO · Wirksam ab: 10. Februar 2026
Für Organisationen in der Tschechischen Republik gilt auch GDPR + zák. č. 110/2019 Sb.; für Organisationen in der Slowakei GDPR + z. č. 18/2018 Z.z.; für Organisationen in der Schweiz (CH) gilt auch nDSG (SR 235.1) (unter anderem Art. 9 nDSG — Auftragsbearbeitung). Das nDSG ist mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Fedlex (nDSG). Für Organisationen in Deutschland (DE): Art. 28 DSGVO ist direkt anwendbar, ferner gilt GDPR + BDSG. Für Organisationen in Österreich (AT): Art. 28 DSGVO ist direkt anwendbar, ferner gilt GDPR + DSG.
Hinweis: Dieser Vertrag wird durch Annahme seitens des Verantwortlichen (Organisation) bei der Registrierung oder in den Organisationseinstellungen wirksam. Die Annahme wird mit Zeitstempel und Administrator-Identifikator aufgezeichnet.
Verantwortlicher: Organisation (Verein, STWEG, Interessengemeinschaft), registriert auf der Plattform verwalt.ch, vertreten durch den Administrator der Organisation („Verantwortlicher“ oder „Organisation“).
Auftragsverarbeiter: TimeDeals Pavelka, Berglistrasse 28a, 8180 Bülach, Švýcarsko, UID: CHE-393.597.780, Betreiber der Plattform verwalt.ch („Auftragsverarbeiter“).
2.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Namen des Verantwortlichen ausschließlich zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen der Plattform verwalt.ch (Mitgliederverwaltung, Abstimmungen, Dokumente, Kommunikation, Audit-Protokolle).
2.2 Dieser Vertrag ist für die Dauer der Nutzung der Plattform durch den Verantwortlichen wirksam. Nach Beendigung der Nutzung gelten die Bestimmungen über Rückgabe und Löschung von Daten (Art. 9).
Betroffene:
Datenkategorien:
6.1 Der Verantwortliche stimmt der Verwendung der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu:
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Sitz / Standort der Daten |
|---|---|---|
| Vercel Inc. | Server-Infrastruktur, Datenbank | USA (EU-U.S. DPF) |
| Postmark (ActiveCampaign, LLC) | Zustellung von Transaktions-E-Mails | USA (EU-U.S. DPF) |
| Stripe, Inc. | Zahlungsabwicklung | USA (EU-U.S. DPF) |
| Sentry (Functional Software, Inc.) | Diagnose technischer Fehler | USA (EU-U.S. DPF) |
6.2 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über geplante Änderungen der Unterauftragsverarbeiter mit 30 Tagen Vorlaufzeit. Der Verantwortliche kann gegen die Änderung Einwände erheben; tut er dies und der Auftragsverarbeiter besteht auf der Änderung, hat der Verantwortliche das Recht, den Vertrag zu kündigen.
6.3 Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter mindestens das gleiche Datenschutzniveau bietet, das in diesem Vertrag und den geltenden Rechtsvorschriften (DSGVO / revDSG) festgelegt ist, insbesondere durch vertragliche Verpflichtungen.
6.4 Der Auftragsverarbeiter haftet dem Verantwortlichen gegenüber für Handlungen und Unterlassungen der Unterauftragsverarbeiter, als wären es seine eigenen.
7.1 Die Übermittlung von Daten in die Schweiz ist durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission abgedeckt. Die Übermittlung in die USA (Vercel, Postmark, Stripe, Sentry) erfolgt über das EU-U.S. Data Privacy Framework.
7.2 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Betroffenen in der Schweiz gelten diese Bestimmungen in Übereinstimmung mit dem revidierten schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG).
7.3 Sollte ein Angemessenheitsbeschluss seine Gültigkeit verlieren, werden Übermittlungen in Drittländer durch Standardvertragsklauseln (SCC) abgesichert.
8.1 Der Auftragsverarbeiter ermöglicht dem Verantwortlichen oder einem von ihm beauftragten unabhängigen Prüfer Zugang zu den Informationen, die zur Nachweisung der Erfüllung der Pflichten gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich sind, in angemessenem Umfang und nach vorheriger Ankündigung (mindestens 30 Tage im Voraus).
8.2 Der Auftragsverarbeiter kann die Prüfung von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsvereinbarung durch den Prüfer abhängig machen.
9.1 Nach Beendigung der Nutzung der Plattform durch den Verantwortlichen ermöglicht der Auftragsverarbeiter den Export der Organisationsdaten (Mitglieder, Abstimmungen, Dokumente, Audit) in maschinenlesbarem Format.
9.2 Nach Ablauf einer angemessenen Frist für den Export (60 Tage) löscht der Auftragsverarbeiter die Daten der Organisation, mit Ausnahme von Daten, deren Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist oder ein berechtigtes Interesse besteht (Audit-Protokolle, Zustellungsnachweise).
10.1 Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten sind die Gerichte in Bülach, Schweiz, zuständig.
10.2 Dieser Vertrag wird mit dem Zeitpunkt der Annahme durch den Administrator der Organisation auf der Plattform wirksam (Ankreuzen der Zustimmung bei der Registrierung der Organisation oder in den Organisationseinstellungen). Die Annahme wird mit Zeitstempel aufgezeichnet.
10.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen hat dieser Vertrag Vorrang im Bereich des Datenschutzes.
Der Administrator der Organisation nimmt diesen Vertrag bei der Registrierung der Organisation oder in den Organisationseinstellungen durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes an. Die Annahme wird im Audit-Log der Plattform mit Administrator-Identifikator und Zeitstempel aufgezeichnet.
Kontakt für Fragen: privacy@verwalt.ch
Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2026